GUTES VON GESTERN / TOO GOOD TO GO

Als Vortagsware („Gutes von gestern“) werden Lebensmittel bezeichnet, die am Tage ihrer Herstellung nicht mehr verkauft wurden bzw. kurz vor Ladenschluss noch in den Regalen liegen. Brot, Brötchen, Kuchen werden dann gegen Abend oder am Folgetag zu einem reduzierten Preis angeboten.
Mit der App „Too Good To Go” kann man schnell herausfinden, welche gastronomischen Betriebe, Bäckereien, Supermärkte etc. nicht abverkaufte Restaurantgerichte bzw. Lebensmittel zu günstigeren Preisen anbieten. Die Bestellung erfolgt per App, ebenso die Bezahlung, bestätigt durch einen Kaufbeleg. Die „geretteten“ Lebensmittel können dann kurz vor Ladenschluss beim Anbieter evtl. als „Wundertüte“ zusammengestellt, vom Kunden geholt werden.
(Details s. https://toogoodtogo.de/de)

Das Gute von gestern

Brot, Brötchen, Kuchen werden gegen Abend oder am Folgetag zu einem reduzierten Preis angeboten.

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